Abmahnung vom “Verein für Unwesen in Handel und Gewerbe”

Es hätte so ein schönes Jahr werden können. Keine Abmahnungen, keine Gerichtstermine. Aber nachdem die ersten 6 Monate streßfrei über die Bühne gegangen sind, macht jetzt jemand Streß.
Der “Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.”

Alleine der Name des Vereins ist ein Unding. Ich fühle mich als “Unwesen-tuender” beleidigt. 😉

Besonders toll finde ich wiedermal die Begründungen.
1. Wir schreiben bei einem Funkrauchmelder, dass dieser ein CE Zeichen hat, da ein Kunde gezielt danach gefragt hat. Doppelt hält besser sozusagen. Uns wird dies nach §3 und 5 UWG als “Irreführung” vorgeworfen / ausgelegt, da das CE-Zeichen bei Rauchmeldern Pflicht ist.

Am besten verbeitet man auch, dass der Hersteller dieses Zeichen auf die Verpackung druckt…sonst werbe ich noch damit!?

2. Wir bieten (einige wenige) T-Mobile Handyverträge an. Wie so oft kostet das Gerät 0.-€, da man ja einen Vertrag dazu abschließen muss. Nach “Artikel 5 Nr. 5 der Richtlinie 2005/29/EG” ist dies eine unlautere Geschäftspraktik.

Ich frage mich, was ich sonst schreiben soll. Preis 1.000.-€ die sie aber nicht zahlen müssen? 😀

Danke Herr Jürgen Löhr. Wenigstens mal wieder was zum Lachen.
Schon dumm, wenn Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Batterieangabenverordnung, Versandkostenangaben und sonstiges alles korrekt ist.

Bisher wurden wir ca. 9 Mal abgemahnt, einmal vollkommen zurecht wo wir auch bezahlt haben. (Falls jemand E-Tail oder eBug etwas sagt…heute würde ich bei solchen “Massenabmahnern” nicht mehr zahlen 😉 )

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51 thoughts on “Abmahnung vom “Verein für Unwesen in Handel und Gewerbe”

  1. Update zu Beitrag 25 vom 06.11.09: Der nette, dem Wohl der Menschheit im Allgemeinen und dem Geschäftsführer im Besonderen dienende Verein hat nun doch keine Ruhe gegeben und uns einen Mahnbescheid über die geforderten EUR 196,35 geschickt, Wir haben Widerspruch eingelegt, also landet das Ganze nun vor Gericht. Ich werde berichten…

  2. hallo und hilfe an alle

    auch ich wurde opfer des vereins gegen unwesens……
    wie auch oben handelt es sich um das einbringen von testergebnissen in auktionen. diesbezüglich soll ich jetzt eine unterlassungerklärung bis übermorgen zurücksenden:
    1) in der ich mich verpflichte eine vertragsstrafe in höhe von 5200.- an den verien zu zahlen wenn erneut in der an den endverbraucher gerichteten werbung auf testergebnisse bezug genommen wird, ohne gleichzeitig die genau fundstelle der veröffentlichung des tests anzugeben oder ohne den vollständigen test in der werbung wiederzugeben…….
    2) kosten in höhe von 196,… euro zu zahlen

    mein bitte und frage:

    nachvollziehbar ist das testergebnisse in zukunft so berücksichtigt werden müssen ABER

    muss ich dann so ein vertragserklärung in der form an die zurücksenden??? in der höhe??? bei zuwiederhandling??
    KANN MAN DAS DING ZWAR AKZEPTIEREN ABER DER HÖHE NACH ABÄNDERN???!!!!! da es eine unglaublich verpflichtung in den nächsten 30 jahren darstellt.

    zu 2) werde ich nicht zahlen! da in sich unschlüssig

    bitte bitte helft mir-mein apell geht auch an den admin (heiko)
    sende mir bitte diese änderung des punktes 1) zu. ich habe nur noch zeit bis übermorgen!

    ich danke die vielmals

  3. Hallo andi,

    Du solltest Dir HEUTE noch einen Anwalt suchen. Dieser wird
    1. eine Fristverlängerung durchbringen (die Kurzfristigkeit einer Entscheidungsnotwendigkeit ist bewußt vom Verein gegen… gewählt worden, um den Druck zu erhöhen!)
    2. eine abgewandelte Unterlassungserklärung formulieren. Auf keinen Fall einfach so unterzeichnen!!
    3. Dich bzgl. der Notwendigkeit der Zahlung von EUR 196,xx beraten

    Bin auch nicht derjenige, der sofort zum Juristen läuft, in diesem Fall macht das aber Sinn! Falls Du ein fähigen und günstigen Anwalt genannt haben möchtest, diesen nenne ich Dir gerne (bin mit diesem weder verschwägert noch sonst irgendwas und erhalte auch keine Provision 😉 )

    LG

    Oliver

  4. hallo, Anwälte müssen nach RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen, somit ist es völlig egal wo der anwalt sitzt, lediglich seine kompetenz ist wohl unterschiedlich. Die Erstberatung darf max 250€ kosten.

  5. danke leute!

    für eure hilfe und tipps. besonderer dank auch an heiko den admin! hat alles geholfen und wurde so akzeptiert. lediglich ist jetzt im anschluss höflich nach der gebührenübernahme gebeten worden:
    die können mich mal-…..ratten!!!!!!
    verzeiht meine ansprache: vergisst man einmal den link zum testergebniss hinzuzufügen, wird gewartet und gelauert. aufgrund solcher, wird einem der einstieg in die selbststädigkeit wirklich vermießt. wie niederträchtig dafür noch 196 euro verlangen zu wollen, da alles schon vorgefertigt und aufgrund der vielzahl der anwenungen schon längst amortisiert ist. den hinweis erhalten sie so oder so von wettbewerbern-also keine forschung. die gehens durch, nehmen ihre vorgefertigten schreiben, brauchen 20 minuten um das dokument mit deinem namen und anschrift auszufüllen und das wars. also ein stundensatz von ca.600.- euro-die spinnen die römer. mein anwalt sagte: nicht zahlen!!!!!!!! notfalls vor gericht gehen, da die kosten nicht aufgeschlüsselt sind. und das wissen die lieben herren und damen auch. selbst in zweitem schreiben wurden diese nicht in sich schlüssig dargestellt, weil dann nämlich gelogen werden müsste. bin mal gespannt. werde euch näheres berichten wenns vor gericht geht oder auch vielleicht nicht?!
    grüße
    andi

  6. Wir werden fast halbjährlich abgemahnt. Man findet leider immer was, wenn man genau sucht. Such einfach mal nach “Abmahnung” bei uns im Blog. Dummerweise finden wir dann bei den Abmahnern noch mehr und für die wird es richtig teuer.

    Bei den Vereinen kann man leider nichts finden, da diese nichts anbieten….schade.

    Aber die Gebühren wirst Du zahlen müssen. Zahle zumindest 75%. Dann sehen die von einer Klage (die Du verlieren würdest!) eventuell ab.

  7. Hab heute auch so eine Abmahnung erhalten. Zugegeben war der Shop nicht aktuallisiert und es fehlten die Grundpreise.
    Aber, nun will ich die Unterlassungserklärung auch nicht einfach so unterschreiben. Könnt ihr mir kurz sagen, was ich gerade bezzgl. der Vetragsstrafe ändern kann?
    Danke im Vorraus
    Gruß Frank

  8. Die Frage ist:
    Wer hat abgemahnt, wie sieht die UE aus und wieviel soll der Spaß kosten? 🙂

    Ich schick Dir mal unsere UE, die wir damals bei dem Verein abgegeben haben.

  9. Danke für die Hilfe, hat mir bei der Formulierung weitergeholfen.
    Gemahnt hat gleichfalls der Verein gegen Unwesen in handel und Gewerbe Köln.

    Mir ging es in erster Linie darum die Festsetzung der Strafkosten um zuformulieren, die 5200,-€ pauschal anzusetzen ist zwar, soweit ich das herausbekommen habe ein Standard wert, aber sich darauf festzulegen ist nicht unbedingt sinnvoll.

  10. Hallo Heiko,

    auch bei mir dasselbe. Grundpreis wurde vergessen. Kannst Du mir bitte die seinerzeit abgegebene UE auch mal zusenden? Vielen Dank.
    Katrin

  11. Hier unsere Briefverkehr – ist keine Vorlage etc. und wird auf eigene Gefahr verwendet:

    Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

    Die Firma sotel.de
    Heiko & Dieter Somorowsky GbR
    Am Stadtgraben 2 in 97318 Kitzingen

    verpflichtet sich, rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gegenüber dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Weißhausstraße 21 in 50939 Köln

    1. es künftig zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr im Fernabsatz Produkte

    a) zu bewerben und hierbei das CE-Zeichen werblich hervorzuheben;

    b) mit der Preisangabe 0,00 Euro zu bewerben, ohne hierbei deutlich darauf hinzuweisen, dass bei Inanspruchnahme des Angebots für den Verbraucher weitere oder laufende Kosten anfallen;

    2. für jeden Fall der schuldhaften künftigen Zuwiderhandlung gegen die unter 1. genannten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe an den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Weißhausstraße 21 in 50939 Köln zugunsten des Allgemeinen Fonds zum Zweck der Bekämpfung des unlauteren Wettbwerbs zu zahlen, deren Höhe von dem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzen ist und die ggf. vom zuständigen Gericht auf deren Angemessenheit zu überprüfen ist.

  12. Hallo,
    habe auch eine Abmarhnung erhalten, wegen des Hinweises “ÖKO-TEST sehr gut” ohne die Fundstelle der Testveröffentlichung anzugeben.
    Allerdings war ich in Urlaub, als die Abmahnung kam und meine Mutter, die meinen Shop weiter betrieb, öffnete den Umschlöag nicht, weil die Adresse lautete “Frau ………”, nicht Firma …….
    Die Bezeichnung Frau signalisiert uns, dass es eine persönliche Nachricht ist und nur von dem Empofänger selbst geöffnet wird.

    Die Frist zur Abgabe war der 25.1., also am Montag, ich kam am Dienstag zurück und rief deshalb gleich am Mittwoch vormittags
    gleich bei dem Verein gegen Unwesen …. an, dort hatte man die Unterlagen bereits an den Anwalt Dr. Zain, Köln weitergegeben und dieser hatte die Klage beim Amtsgericht bereits eingereicht.

    Ich erklärte dem Anwalt die Situation und dieser wollte mir ein Angebot unterbreiten, was man nun machen könne.
    Ich erhielt eine Kostennote von sage und schreibe
    € 1,252,87.
    Nach Unterschrift einer erneuten Unterlassungs-Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe von bis
    € 250.000,– und der Begleichung der Kostennnote über
    € 1.252,87 würde man die Klage zurückziehen.
    Was haben wir für Gesetze.
    Der eingestellte Artikel kostete € 10,95 bei kostenlosem Versand.

    Hat jemand einen Rat für mich???
    Freue mich über jede Reaktion
    Ilse

  13. Hallo Ilse,

    mein Rat: AUF KEINEN FALL einfach so bezahlen, bitte konsultiere SOFORT einen Anwalt! Das Angebot des Herrn Dr. Zain ist nicht ansatzweise akzeptabel! Hier wird m.E. versucht, Deine (naturgemäß vorhandene) juristische Unkenntnis auszunutzen und ein vermeintlich faires Angebot zu unterbreiten.

    Liebe Grüße

    Oliver

  14. Am besten direkt zum Anwalt gehen.

    Die erste Unterlassungserklärung aber abgeben und abändern. Siehe oben.
    Die zweite nicht abgeben, da Du nachweislich im Urlaub warst und dies innerhalb der Frist mitgeteilt hast. Die Einschaltung eines Anwalts wäre also nicht nötig gewesen.

    So würde ich es machen. Aber ein Anwalt kann hier sicher besser helfen.

  15. kann ich dir auch nur raten zum anwalt zu gehen. du hast ggf. jetzt beratungskosten, aber solltest dich in zukunft dahingehend beraten lssen ein zumindest fast sicheren internetauftritt zu haben. das kostet dich ggf 600.- euro, ev weniger wenn du jemanden kennst. aber die kommen ja nicht nur einmal, nachdem du jetzt in der kartei bist. daher ist vorsicht geboten. wie ich erfahren habe kommst du nicht herum zumindest eine abgeänderte form der verzichtserklärung zu unterschreiben-aber bitte abändern wie oben dargestellt.

    wegen des versäumnisses könnte das ähnlich wie ein verwaltungsakt angesehen werden. z.b steuerbescheid. wenn du nicht da warst und das beweisen kannst, beginnt die frist ab da an zu laufen als du von dem schreiben erfahren hast- also nach urlaub. desweiteren ist es nachweispflicht des absenders nachzuweisen und sicherzustellen das du schreiben bekommen hast etc. 1200.- euro würde ich keinenfals zahlen, anwalt nehmen, klären und sich jetzt nicht aufgrund der panik in üble vertragsbedingungen jagen lassen.

    bitte: ich bin kein anwalt, hatte aber mit einem tel., daher schließe ich aufgrund dieser auskunft auf deinen fall zurück. bitte nimm dir einen anwalt bevor du irgenetwas bezahlst oder unterschreibst….!

    die gerichte sehen die jungs ebenso ungern wie wir-weils niederträchtig ist, aber in brd halt leider “super” rechte bestehen die solchen abzockern raum lässt.

  16. Hallo Ihr alle,
    vielen Dank für Euren Rat.
    Werde morgen einen Anwalt, der mir von der IHK empfoheln wurde aufsuchen.
    Komme mir wie ein krimineller vor, ohne dass ich etwas verbrochen habe.
    Kann doch eine Vertragsstrafe von € 250.000,– nicht unterschreiben.
    Das Geld habe ich doch gar nicht und soll mich ins Gefängnis setzen, wenn ich nicht zahlen kann.
    Wo leben wir denn eigentlich.
    Hat das mit einem Rechtssataat noch etwas zu tun?
    Habe doch wirklich nur aus Unwissenheit einen Zusatz in meiner Dummheit vergessen.
    Der Staat sollte sich um die wirklich kriminellen kümmern mit seinen Gesetzen.
    Ich habe gestern den Film Zivielkurasche mit mit dem Chimansky
    (schreibt der sich so) angesehen. Das sind doch Probleme und nicht
    eine Fahrlässigkeit aus Unwissenheit bei einem ebay-Auftritt.
    Warum machen sich nicht ähnlich Geschädigte zusammen und protestiern?
    Stecken die Deutschen alle ihren Kopf in den Sand?
    Ilse Horn

  17. 250.000 Vertragsstrafe wohl kaum – eher Streitwert, oder?
    Ist schon ein Unterschied 😉

    Generell:
    Anwälte setzen Abmahnungen meistens zu hoch an, damit erstmal fette Gebühren / honorare herausspringen und die Gegenseite schluckt.
    Vor Gericht stellt sich heraus, dass nur ca. 50% berechtigt sind.

    Wie auf dem Basar.

    Aber lass Dich hier von einem guten Anwalt beraten.
    Die erste Unterlassungserklärung werdet ihr aber (wenn auch abgeändert) abgeben müssen und somit ein paar Euro zahlen müssen – die zweite ist wohl überzogen.

  18. Also, ich mußte ja zum Anwalt.
    Das Ergebnis:
    meine Anwaltskosten € 749,00
    Kanzlei Kostenrechnung wegen unlauteren Wettbewerb,
    von meinem Anwalt heruntergehandelt auf € 1000,00.
    Ich habe das Wort niederträchtig in einem Komentar gelesen.
    Das ist der treffendste Formulierung.
    Ilse

  19. Liebe Betroffenen,

    wie ich bereits in diesem Forum schilderte wurde ich von den entsprechenden Verein ebenfalls abgemahnt.
    Kurzum um nicht näher auf den Sahcverhalt einzugehen:

    Ich habe mit einem Anwalt gesprochen. Egal ob CE Zeichen, veröffentlichte Testergebnisse ohne links, etc,……… ist im Falle der Verletzung bzw Irreführung das geforderte Schreiben an den Verein(wie oben bereits veröffentlicht) zurückgesendet werden! Ansonsten drohen Abmahnungen durch Anwälte von Seiten des Vereins!!! Also dahingehedn bitte alles erledigen innerhalb der gesetzten Frist!!

    ABER ABER ABER: wie mir mein Anwalt bereits geraten hatte werden die 193,.. Euro die für die Bearbeitung erhoben wird nicht aufgeschlüsselt. Der gute Verein kann das mit aller Wahrscheinlichkeit auch nicht, denn hier handelt es sich um ein Massenabmahner. Das heißt, auf das Vergehen werden sie, wie der Verein selber in dem Schreiben verweist, von Wettbewerbern hingewiesen. Forschung fällt also keine an! Die bereits vorgefertigten Vertsöße liegen dem Verein schriftlich bereits vor-bei so vielen Abmahnungen die täglich rausgehen. Bearbeitungszeit kann also nur dermaßen gering sein(30min in Summe), dass die Erhebung von 193 Euro oder mehr niemals zutrefflich und gerrechtfertigt ist.
    Deshalb schlüsselt der Verein gegen Unwesen auch sein Kostennote nicht auf, weil er sich sonst straffälig machen könnte. Er sagt in seinen Schreiben das er sich an der unteren Grenze befinde….bla bla bla

    Mein Anwalt hatte mich gebeten diese Verzichtserklärung zu unterzeichen-in umgeänderter Form- ABER KEINE GEBÜHR ZU BEZAHLEN. Ich solle es auf das Gerichtsverfahren ankommen lassen!!! Der Streitwert liegt ja dann nur noch bei 193 Euro, weshalb die Gerichtskosten auch gering ausfallen werden. Desweiteren ist Verein gezwungen sein Kostennoten anzugeben, was er auch schon im Vorfeld machen MUSS-aber nicht tut!!!!!!!!!!!! Folglich ist aufgrund der Nichtangabe der Kostennote der Verein ebenfalls an der Begleichgung der Gercihtskosten beteiligt!!

    Trotz mehrfacher Mahnungen die Kosten zu überweisen habe ich dies dannnicht getan!!!!!!!! FOLGE: es kommen keine Schreiben mehr!!!!!!!!!!!! keine Forderungen!!!!!!!!!!! warum wohl??????? die Frage denke ich habe ich schon oben beantwortet: die KOstennote halt!!!

    Ich bitte aber auch um Vorsicht. Ich kein Anwalt! Ich habe nur auf den Rat eines ANwaltes gehört, und der hat sich gelohnt!!!! Keine weitere Mahnung bzw begleichung der Kosten!!!

    Ich hoffe euch damit etwas zu helfen das die miesen Schmarozter nicht weiter Geld an Nichtjuristen machen können!!!

    Und bitte achtet auch darauf das jeder in diese Forum kann. Selbst der gute Verein könnte hier Tipps geben 😉 . Deshalb nochmals einen Sachkundigen hinzuziehen kann nicht helfen!!!Grüße an Alle

  20. Wielange ist die Sache her?

    Bei uns hat sich mal Trusted Shops nach erst 6-7 Monaten gemeldet. Die Sache dürfte also erst erledigt sein, wenn es schon 8-12 Monate her ist.

    Aber kann schon sein, dass es klappt. Bei 198.-€ sind auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens mehr als überschaubar 🙂

  21. Vor einigen Jahren bin ich auch mal hartneckig von einer Anwaltskanzlei abgemahnt worden, ich hätte widerrechtliche und irreführende Werbung im Internet verbreitet.
    Ursache war vermutlich, dass ich in einem Forum gefragt worden bin, was ich beruflich machen würde. Meine Antwort war, das ich Internetseiten im Kundenauftrag erstellen würde. Und ob mein Gesprächspartner interesse hätte, wg Kontaktaufnahme etc.

    Ein paar Tage später bekam ich dann die Abmahnung.

    Ergebnis des ganzen, dieser RA war einschlägig bekannt und bereits mehrfach von der Anwaltskammer abgemahnt worden dieses zu unterlassen.

    Tja, die Zulassung war dann mal weg – zurecht, wie ich meine …

    Dummheit wird manchmal auch zurecht bestraft.

  22. Manche Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen. Wartet mal ab, was noch aus diesem Verein wird :schein:

  23. Hallo zusammen,
    auch ich hatte das Glück Post vom Verein gegen Unwesen.. aus Köln zu bekommen. Habe dann die hier genannten gutgemeinten Ratschläge befolgt. (Unterlassungserklärung abgeändert abgegeben und nicht gezahlt) Dann kam ein Mahnbescheid und ich widersprach aus all den hier genannten Gründen. Nun bekomme ich heute Post vom Landgericht Köln und ich bin stark verunsichert. Die ziehen das doch glatt durch!
    Ganz toll finde ich den Teil im Schreiben vom Landgericht Köln Zitat: …3. der Beklagte wird darauf hingewisen, dass der vom Kläger geltend gemachte Aufwenungsersatz dem Grunde und auch in der Höhe nicht zu beanstanden sein dürfte. Der Betrag von 196,35 Euro entspricht dem Betrag, der auch in anderen Verfahren geltend gemacht und von den Wettbewerbskammern des Landgerichts Köln zugesprochen wurde. Zitat Ende
    Schlimm genug, dass einen die Anwälte mit ihrem Anwaltsdeutsch einzuschüchtern versuchen, nein, hier schlägt sich das Landgericht Köln auf die Seite des Klägers. Auch in meiner Abmahnung wurde die Kosten nicht aufgeschlüsselt und deshalb habe ich auch nicht gezahlt. Das hat mit Recht nichts zu tun!
    Was nun? Cool bleiben und abwarten? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. 👿 ❓

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