Abmahnung vom “Verein für Unwesen in Handel und Gewerbe”

Es hätte so ein schönes Jahr werden können. Keine Abmahnungen, keine Gerichtstermine. Aber nachdem die ersten 6 Monate streßfrei über die Bühne gegangen sind, macht jetzt jemand Streß.
Der “Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.”

Alleine der Name des Vereins ist ein Unding. Ich fühle mich als “Unwesen-tuender” beleidigt. 😉

Besonders toll finde ich wiedermal die Begründungen.
1. Wir schreiben bei einem Funkrauchmelder, dass dieser ein CE Zeichen hat, da ein Kunde gezielt danach gefragt hat. Doppelt hält besser sozusagen. Uns wird dies nach §3 und 5 UWG als “Irreführung” vorgeworfen / ausgelegt, da das CE-Zeichen bei Rauchmeldern Pflicht ist.

Am besten verbeitet man auch, dass der Hersteller dieses Zeichen auf die Verpackung druckt…sonst werbe ich noch damit!?

2. Wir bieten (einige wenige) T-Mobile Handyverträge an. Wie so oft kostet das Gerät 0.-€, da man ja einen Vertrag dazu abschließen muss. Nach “Artikel 5 Nr. 5 der Richtlinie 2005/29/EG” ist dies eine unlautere Geschäftspraktik.

Ich frage mich, was ich sonst schreiben soll. Preis 1.000.-€ die sie aber nicht zahlen müssen? 😀

Danke Herr Jürgen Löhr. Wenigstens mal wieder was zum Lachen.
Schon dumm, wenn Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Batterieangabenverordnung, Versandkostenangaben und sonstiges alles korrekt ist.

Bisher wurden wir ca. 9 Mal abgemahnt, einmal vollkommen zurecht wo wir auch bezahlt haben. (Falls jemand E-Tail oder eBug etwas sagt…heute würde ich bei solchen “Massenabmahnern” nicht mehr zahlen 😉 )

Posts created 1034

51 thoughts on “Abmahnung vom “Verein für Unwesen in Handel und Gewerbe”

  1. mich hat es auch erwischt und ich wurde vom gleichen Verein wegen des Zusatzes “mit CE-ZEICHEN” abgemahnt.

    Und nun habe ich ebenfalls ein Problem, denn
    – sogar der Hersteller hat einen Hinweis darauf
    – es ist explizit auf der Ware aufgedruckt
    – ich weise u.a. auf CE nach DIN EN 71 hin, da es in meinem Sortiment unterschiedliche CE-Normen gibt

    Was tun?
    Zahlen oder Widerspruch einlegen?
    Oder gleich mal nach der Abmahnberechtigung fragen?

  2. Hallo,

    auch ich habe soeben von dem Verein ein Fax bekommen, auch wegen der CE-Geschichte. Ich habe da wirklich nicht mit geworben, lediglich dem Kunden die Info bei dem Artikel zur Verfügung gestellt, wie es ja auch auf dem Artikel auch aufgedruckt ist…..
    Und nun ??

  3. Kann nur sagen, wie wir das gelöst haben:
    1. Unterlassungserklärung leicht verändert unterschreiben (sonst kommt gleich ein Brief vom Anwalt Z**** mit einer teuren einstweiligen Verfügung)
    2. Nichts zahlen

    Soll dieser Verein doch die 180.-€ einklagen. Kostet nicht viel (um die 150.-€) und ein Gericht wird klären, ob das CE Zeichen abmahnbar ist oder nicht.

    Siehe auch hier:
    http://www.sellerforum.de/viewtopic.php?f=48&t=3403&start=0&st=0&sk=t&sd=a

    Da der Verein derzeit wohl sehr viele Händler abmahnt, ist das schon etwas merkwürdig bzw. geht richtung Massenabmahnung mit “Gewinnerzielungsabsicht”

  4. Hallo,
    bislang noch nichts wieder gehört ?
    Was soll ich denn bei der Erklärung umändern ?

    Wenn ich nichts zahle, muss ich dann Punkt 2 streichen ?

    Danke,
    Carsten

  5. Doch. Wird wurden aufgefordert zu zahlen.
    Aber die (teure) Gefahr der einstweiligen Verfügung ist erstmal gebannt.

    So kann man sich einzeln um die “Aufwandspauschale” streiten.

    Ich schick Dir dann mal unsere Antwort. Musst Du aber abändern, da bei uns noch ein 2ter Punkte strittig war.

  6. ok, danke. Mail-Adresse hast du ?
    Boah, ich hab echt so ein Hals….
    Hoffentlich kommt da nicht noch mehr auf mich zu, man weiss ja gar nicht auf was man alles achten muss…….
    Eigentlich Schade, dass man immer wieder einen reingewürgt bekommt, sicherlich gibt es einige schwarze Schafe, wo das auch richtig ist, aber im Allgemeinen…..

    Carsten

  7. Hab ich.
    180.-€ sind noch relativ günstig. Hatten schon einige Fälle, wo Firmen haben abmahnen lassen. Da bist Du gleich mit 500.- Euro dabei 😉

    Abmahnungen gegen Aktionen die gezielt Rechte verletzen (Urheberrecht, vergleichende Falschwerbung usw.) sind in Ordnung.

    Alles andere ist nur eines: Deutsches Kleinbürgertum.

    Gibt es so nur in Deutschland…sagt alles :pfeif:

  8. Hallo,

    habe deine Mail erhalten, vielen Dank !
    Darf ich denn so etwas schreiben wie :
    Schadstoff- und AZO-frei, regelmässig von unabhängigen Instituten überprüft !
    oder ist das auch schon wieder verboten ?

    Thx,

    Carsten

  9. @ Heiko

    kannst Du mir vielleicht auch eine eMail schicken?
    Damit ich weiß, wie und was ich antworten soll …
    Wäre sehr nett

    Ich frage mich auch, ob ich wenigstens schreiben darf:
    “nach Norm EN-71” oder ist das ein neuer Abmahnungrund ?

    Übrigens habe ich auch schon bei Lidl und Penny den Hinweis auf das CE-Zeichen in der Werbung gelesen.

  10. Ja, auch das werben mit so Selbstverständlichkeiten wie “nach Norm EN 71” ist unlauter.

    Ich finde es eine Unsitte (gerade im Spielzeugbereich) das hier zunehmend mit diesen ganzen Selbstverständlichkeiten (CE, EN-71, Phtalat-frei, ohne giftige Weichmacher, bleifreie Farben, ungiftige Kunststoffe etc. pp.) geworben wird.

    Das ist unlauterer Wettbewerb in Reinkultur – das ist auch bei weiterm keine Bagatelle!

    Und das Lidl und Penny mit so etwas werben macht die Angelegenheit auch nicht besser.

  11. @Carsten
    Gute Frage. Siehe der Link zum Forum. Ist eine Selbstverständichkeit, mit der man nicht werben darf. Oder darf man Artikel mit Schadstoffen und AZO verkaufen!?

    Man kann höchstens “erfüllt natürlich alle dt. Richtlinien – von unabhängigen Instituten überprüft.” schreiben. Ist halt grenzwertig.

    @gaby
    Mail kommt.

    Frage ist halt, wie man es bewirbt. Ob man Normen / CE-Zeichen die sowieso Pflicht sind etc. herausstellt oder nur beiläufig bewirbt. Deshalb zahle ich auch nichts und werde es durch ein Gericht klären lassen, wenn der Verein es darauf ankommen lässt.

  12. Nabend !

    So, habe den UV gerade gefaxt, Morgen geht sie per Einschreiben hinterher !
    Danke nochmals, warten wir mal ab !

    Carsten

  13. Hallo,

    die sind sehr zäh…..haben uns gerade ne schöne Niederlage vor Gericht gegen den Verein abgeholt. Über die Kompetenz des Richters möchte ich weiter nichts sagen 🙁

  14. @ Heiko

    Danke für die eMail 🙄

    Aber wie ich inzwischen weiß, darf ich tatsächlich in der AB das CE-Zeichen nicht erwähnen
    Jetzt geht es bei mir eigentlich nur noch um die Kostennote …

  15. @Jogi
    Hoffe es ging dabei nur noch um die Kostennote? Sonst wirds schnell teuer 😉

    @Gaby
    Wir wurden bereits angemahnt bis zum 28.07 zu zahlen. Wie gesagt…ich werde es vor Gericht klären lassen. Kostet dann halt 150.-€ in etwa extra. Aber die sollen was für Ihr Geld tun, wenn sie schon wild in der Gegend abmahnen.

    Würde Herrn Löhr zu gerne mal persönlich sprechen…liebe solche Menschen 😉

  16. Hallo,

    habe mal eben 2 Fragen :

    Schreibe gerade mein neues Rückgaberecht. Muss ich meinem Kunden bei einer Rückgabe eigentlich die Versandkosten erstatten, oder ist das wie beim Widerruf, das der Kunde die Kosten unter 40 Euro selber tragen muss ?
    Dann noch, wasa mache ich, wenn der Kunde unfrei zurücksendet ? Muss ich ihm dann die 12 Euro erstatten ??

    Carsten

  17. @ Carsten

    Du weißt aber hoffentlich, daß in Auktionshäusern das Rückgaberecht nicht erlaubt ist und ebenfalls sehr gerne abgemahnt wird.

    Es gibt auch eine Muster-Rückgabebelehrungdie kannst Du dann bei Bedarf genauso verwenden

    Unfrei-Sendungen mußt Du annehmen (darfst sie auch nicht in der Belehrung etc. ausschließen).
    Du kannst dann aber dem Käufer bei Erstattung die Mehrkosten von frei zu unfrei abziehen.

  18. @gaby

    Bei mir gehts nicht ums ebay, sondern so um meinen Onlineshop.
    Muss ich dort dann das Widerrufsrecht UND das Rückgaberecht mit angeben ? Kann ich dort auch das irgendwie mit dem Abzug der Mehrkosten für das unfrei senden mit aufführen ? Habe so ein Muster Rückgaberecht, dort ist das aber nicht mit dabei…

    Carsten

  19. @ Carsten

    NIEMALS Widerrufs- u. Rückgaberecht zusammen angeben. Einen größeren Fehler kannst Du nicht machen.

    Warum möchstest Du eigentlich das Rückgaberecht nehmen?
    Das hat u.a. auch den Nachteil, daß Du dann IMMER die Rücksendekosten zahlenh mußt, da hier die 40-Euro-Klausel nicht geht …

  20. Hi,

    wollte nicht unbedingt das Rückgaberecht, kam vielleicht falsch rüber. War nur ein bisschen verwirrt…

    Nehme auf alle Fälle das Widerrufsrecht, natürlich wegen der 40 Euro.

    Danke nochmals für den Hinweis !

  21. Hallo alle + besonders Jogi geschrieben am 16. Juli 2008 um 22:08

    Heisst dass echt mit diesem Herr Jörgen Löhr müssen wir echt beantworten und etwas bezahlen? Wir kämpfen momentan schon genug – und habe auch gerade ein Fax wegen “Ebay Testsieger” Produkt ein Fax erhalten.

    Sollte sich einen richtigen Job suchen so ein Abzocker.

    Heisst dass Jogi – Ihr wart sogar vor Gericht und musstet bezahlen?

    Danke für alle Kommentare.

  22. Moin!

    Die Mailadyy von Jogi war jogi@dfb.de – und somit falsch – eine kleine Ulknudel scheinbar.

    Wenn Du ebay Testsieger verwendest und das nicht nachweisen kannst, ist es unlauterer Wettbewerb.
    Wirst Du zahlen müssen – außer ebay schreibt Dir, dass der Artikel wirklich einen Test bei Ihnen gewonnen hat.

  23. Hi Heiko – danke deine Antwort. Bin nicht deutcher und verstehe leider nicht ganz was du meinst mit “Ulknudel”? Ein Joker der jogi?

    Wir haben eine Unterlassungserklärung (geändert) zu Herr Löhr geschickt und er hat zurückgeschrieben dass er jetzt auf die Original braucht und will uns wieder 196,35 euro abknöpfen + 199,55 euro Aufforderungsschreiben kosten.

    Weiss jemand ob wir dies echt zahlen müssen um diese Person vom Halse zu bekommen oder sollen wir Ihn einfach mahnen lassen und per Einschreiben original hinschicken vom Unterlassungerklärung.

    Danke für alle Antworten und Hilfe.

  24. Hallo,

    wir haben von diesem “seriösen” Verein auch eine Abmahnung erhalten, es ging um die angebl. unrechtmäßige Verwendung des Wortes “Garantie”. In keinem Fall!!! die Unterlassungserklärung unverändert unterzeichnen und dem Verein zurücksenden!! Wichtig ist, innerhalb der gesetzten Frist zu reagieren, sonst wirds schnell teuer. Wir haben unseren Anwalt eingeschaltet, der die Angelegenheit schnell und deutlich kostengünstiger als knapp EUR 200, 00 geregelt hat.
    Diesen Leuten vom “Verein gegen Unwesen…” kann man -man möge mir für dieses böse Gedankengut verzeihen- eigentlich nur Pest und Cholera an den Hals wünschen!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.

Related Posts

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Back To Top