Abmahnung durch Wisuschil / Dantotec II + III

Ein kleines Update zu der Abmahnung durch RA Wisuschil im Auftrag von Dantotec.

Wir hatten im Gegenzug die Aussage

Dantotec ist ein führender Händler und Spezialist für Navigationsgeräte und Outdoor GPS Geräte

abgemahnt – unerlaubte Spitzengruppenwerbung in unseren Augen.

Wie erwartet lag Dantotec mit der eigenen Abmahnung daneben. AIV ist der Exklusivvermarkter von Brodit Artikeln und erlangt durch das Umblistern Herstellerstatus, weshalb die Abmahnung seitens Dantotec zurückgezogen werden wollte.

Generell hätte hier Schluß sein können. Beide Seiten verzichten auf die eigene Abmahnung und gut ist. Dummerweise meldete die RA Wisuschil erst nach Ablauf der von uns gesetzten Frist, als mir die Feststellungsklage von RA Schmitt / Tenbrock schon vorlag.

Die entstandenen Kosten wollte Dantotec nicht zahlen – und legt nach einer “Kriegsandrohung” noch einen mit zwei Abmahnungen nach:

  • eine Abmahnung für die Nutzung des Wortes “Firma” in unserem Faxabsender. Selbst Wikipedia definiert das Wort Firma eindeutig.
  • 24h später eine Markenrechtsabmahnung, weil wir in diesem Beitrag die Marke Dantotec als Metatag im Blog genutzt haben. Als Begründung wurde das Urteil des BGH mit dem Az 183/03 angeführt. Also nutzt bloß nicht Cola, Pepsi, Philips, Nivea oder andere Marken als Tags…sonst seid ihr dran 😉 (wer das Urteil genau liest, sieht den kleinen Unterschied zwischen diesem Fall und unserem Fall)

Nun geht es natürlich noch weiter. Neg. Feststellungsklagen und Abmahnungen unsererseits. Anders kann man sich im dt. Rechtsstaat ja leider nicht wehren.

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