Abmahnung durch Wisuschil / Dantotec

Schön ist sie, die Weihnachtszeit. Jeder trink sich gerne breit…nur der Anwalt nich, der macht noch schnell nen Stich!

So oder so ähnlich ist die Situation, wenn einen 2 Wochen vor Weihnachten eine abstruse Abmahnung per Mail (!) zugesendet wird. Scheinbar benötigt man noch etwas Geld bzw. Anwaltsgebühren für Weihnachten.

Nach der Schutzrechtsverletzung, wo der vermeindliche Rechteinhaber dann doch den Schwanz eingezogen hat und einigen anderen Abmahnungen, wo der Abmahner am Ende gut zahlen durfte, wird auch dies ein interessanter Fall.

Fakten:
Die Kanzlei Wisuschil wirft uns vor, wir würden seinem Mandanten Dantotec Kunden wegnehmen, da wir angeblich Brodit Artikel unter dem Hersteller AIV vertreiben bzw. für den Verbraucher den eindruck erwecken, als ob AIV der Hersteller sei.

Da wir acht Artikel von AIV im Sortiment haben, wurden zwecks Spesenerhöhung 8 x 10.000€ Streitwert angesetzt. Natürlich weiß jeder, dass man eine Sache nur einmal abmahnen kann bzw. ein Verstoß nur einmal vorliegt…ist ja achtmal derselbe. Macht 1.580.-€ Geschäftsgebühren.

Dazu sollen wir 500.-€ an Dantotec zahlen – denen ist ja ein Schaden (????) entstanden.

Ein Anruf bei A.I.V sowie unserem Großhändler und einem guten bekannten Anwalt brachte Licht ins dunkel. RA Wisischil scheint diesen Verstoß öfter mit Dantotec ab zu mahnen.

Mein Tipp:
Nicht zahlen und AIV anrufen – dort reiben sich die Anwälte schon die Hände! 😀

Und wer noch was für einsame Abendstunden braucht..der Lebenslauf von RA Wisuschil ist lesenswert.

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