Entertain und FSK18

T-Home Entertain ist toll, Entertain ist praktisch.
Undpraktisch ist aber der überzogene FSK16 bzw. FSK18 Umgang. Kommt ein FSK 16 Film vor 22.00, muss man diesen Inhalt mit dem FSK 16 PIN freischalten. Kommt zum Glück nur sehr selten vor und ist vielleicht sogar sinnvoll, wenn der Nachwuchs abends allein daheim ist.

Weniger sinnvoll ist der FSK18 Schutz, welchen man sich via NetGate holen muss, um Erotikfilme und Horrorfilme ansehen bzw. bei Videoload herunterladen zu können.
Anstelle, dass man den FSK18 PIN gleich mit den Anmeldedaten erhält, muss man diesen mit einer Schufa-Prüfung oder Post-Ident anfordern.

Wobei hierin der Sinn besteht, verstehe ich nicht – da man einen Festnetzanschluß erst ab 18 Jahren erhält. Und wenn das “Kind” an die T-Home Kundencenterdaten kommt, kann es auch ohne das eigene Wissens via Schufa den FSK18 anfordern.

In meinem Fall verlief die Anfrage via Schufa übrigens negativ. Nicht weil ich unter 18 bin, sondern weil die Schufa mich wohl nicht kennt bzw. ich erst umgezogen bin. Jetzt darf ich am Montag die T-Home Hotline anrufen.

T-Home Entertain

Logik die begeistert…

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