Gebrauchsmuster / Schutzrechtverletzung Delkin

Der Juli ist ein toller Monat. Sonne, Freibad, Frauen im Monokini, die es sich nicht leisten können und viele Feste. :Daumen:

Scheinbar kriechen aber auch Abmahner und andere Wesen aus Ihren Behausungen, weil man sonst wohl nichts zu tun hat 😀 😉

Über eine Abmahnung habe ich erst gar nicht gebloggt, da der Abmahner ablagerverkauf.de selbst angreifbar war und wir entsprechend zurückgeschossen haben. Dürfte nur für Juristen lesenswert sein 😮

Diesmal geht es aber um eine „interessant“ Schutzrechtsverletzung bei diesem Delkin Mehrfachkartenlesegerät:

Delkin Lesegerät

Deshalb erhielten wir heute diese Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer turnusmäßigen Marktstandsanalyse stießen wir in Ihrem Online-Shop auf das von Ihnen angebotene Produkt:

Delkin Bild Router, Artikelnummer: 73683

Seit dem 22. März 2005 sind wir Inhaber eines entsprechenden Gebrauchsmusters in der Bundesrepublik Deutschland:

„Mehrfachspeicherkartenlesegerät“

mit dem Hauptschutzanspruch:

„Mehrfach-Speicherkartenlesegerät zur Aufnahme von Speicherchips, das gefertigt ist als Etui, Behältnis, Gerät, Kleintäschnerware usw. und dadurch gekennzeichnet ist, dass mindestens 2 oder mehr Speicherchips mit gleichen Steckverbindern (Schnittstellen) durch das Gerät an eine Datenverarbeitungsanlage angeschlossen werden können.“

Die Gebrauchsmusterschrift des Deutschen Patent- und Markenamtes hat die Nummer:

VON 20 2005 004 938 U1 2005.06.30.

Sie ist auch unter:

http://www.pmmy.de/pdb_any_any.pdf

abrufbar.

Wir stellen dazu u.a. folgendes fest:

1. Sie sind als Vertreiber/Verkäufer dieses die Schutzansprüche verletzenden Produkts nach §§ 249 ff. BGB schadenseratzpflichtig.

2. Da Sie uns als Gebrauchsmusterinhaber bisher nicht kontaktiert haben, sehen wir auch das Angebot und den aktiven Verkauf dieser Geräte als einen Verstoß im Sinne §§ 24 ff. GebrMG und.

3. Hiermit setzen wir Sie lt. § 24b GebrMG in Verzug. Wir möchten Sie bitten uns bis zum 13. August 2008 Informationen über das durch Sie vertriebene, o.g. Produkt zur Verfügung zu stellen. Wir als Anspruchsteller benötigen Ihre Verkaufszahlen, Stückzahlen, Kundenzahlen, Umsätze und Gewinnzahlen. Bitte legen Sie uns in diesem Zusammenhang Bestell-, Lieferscheine und Rechnungen vor.

4. Wir sind an einer gütlichen Einigung interessiert.

Naja. Da wir immerhin exakt ganze 0 Stück verkauft haben, sehe ich der Sache wenigstens gelassen entgegen 😉

Bin nur gespannt, was Delkin zu der Sache meint? 🙂

bearbeiten 30.07:
Der Rechteinhaber schlägt mein Angebot den Artikel zu löschen und die Sache somit zu vergessen aus und ist „weiter an einer gütlichen Einigung ineressiert“.
Dazu will man mir noch verbieten den Mailverkehr zu veröffentlichen – nur nach welchem Paragraphen?

wir verweisen auf die eindeutige Rechtslage.
Unsere Forderungen bleiben bestehen.
Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe/Veröffentlichung unserer Mail an Sie und der darin enthaltene Inhalt ist eindeutig als nicht öffentlich gekennzeichnet worden. Anbei finden Sie als PDF den Ausdruck Ihres Weblogs. Wir bitten um umgehende dauerhafte Löschung.

Wir sind weiterhin an einer gütlichen Einigung interessiert.

bearbeiten 07.08 – Sache hat sich scheinbar erstmal erledigt:
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen die gemachten Äußerungen in unseren Schreiben, Betreff: „Schutzrechtsverletzung: Delkin Bild Router“ vom 29. Juli 2008 hiermit zurück und bitten diese Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen

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