Standard für Einzelverbindungsnachweis

Die Bundesnetzagentur hat erstmals einen verbindlichen Mindeststandard für Einzelverbindungsnachweise festgelegt. Erstmals gilt dieser Anspruch auch für Datendienste, wie zum Beispiel für Internetverbindungen oder SMS. Zwingend erforderlich ist neben dem Kalenderdatum und der dem Teilnehmer zugeteilten Nummer auch die Zielnummer des Telekommunikationsvorgangs.

Bei Internetverbindungen besteht für das genutzte Datenvolumen eine Nachweispflicht. Der Ausweis hat mindestens auf Tagesbasis zu erfolgen. Bei Tarifen mit Datenvolumen ist ein vollständiger Nachweis erforderlich, sobald das Kontingent überschritten wird und eine Einzelabrechnung nach Megabyte oder Online-Zeit erfolgt. Bei Flatrate-Angeboten ist dagegen kein Einzelverbindungsnachweis nötig.

„Die neuen Regelungen schaffen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher und aktuellen Entwicklungen auf dem Festnetz- und Mobilfunkmarkt. Sie sichern langjährig bewährte Standards und sind entwicklungsoffen für neue, innovative Produkte“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die weiteren Neuerungen im Überblick:

  • Der Einzelverbindungsnachweis ist auf Verlangen des Teilnehmers grundsätzlich unentgeltlich in Papierform zu erbringen.
  • Schließt der Teilnehmer den Vertrag mit Hilfe des Internets oder werden im Rahmen der Vertragsbeziehungen regelmäßig Verbindungen zum Internet abgerechnet, kann der Einzelverbindungsnachweis in elektronischer Form unentgeltlich als Standard bereitgestellt werden. In diesem Fall ist auf Verlangen des Kunden der Einzelverbindungsnachweis in Papierform bereitzustellen, für den der Anbieter ein an den Bereitstellungskosten orientiertes Entgelt verlangen kann.
  • Im Falle der elektronischen Bereitstellung des Einzelverbindungsnachweises ist der Teilnehmer über die Fertigstellung des Einzelverbindungsnachweises (von. B. per SMS oder E-Mail) zu benachrichtigen.
  • Im Falle der Sperre des Anschlusses kann der Teilnehmer den Einzelverbindungsnachweis unentgeltlich in Papierform verlangen
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