Onlinehandel und das Problem mit den Lieferschwellen

Dieser Beitrag ist mehr etwas für Onlinehändler und die, welche es noch werden wollen.
Oder wer sich sonst gerne für europäisches Recht und Chaos interessiert.

Eigentlich ist Europa ja ein Rechtsraum und ohne Grenzen. Wir haben zwar teilweise noch verschiedene Währungen, aber die EU gibt den Staaten mit Richtlinien ziemlich genau vor, was diese national umzusetzen haben. Keine Zölle und Abgaben – freier Handel für freie Händler. Dachten wir.

Leider gibt es in so ziemlich jedem Land einen anderen Mehrwertsteuersatz. Mal 19%, mal 22%, mal 20% usw.
Wir sind in Deutschland mit den 19% derzeit noch fein raus – das ist nämlich mit der Niedrigste.
Da wir aber europaweit verkaufen, ist genau dies auch ein Problem – Stichwort Lieferschwellen.

Jedes Land hat – um es schön kompliziert zu machen – gewissen Umsatz-Lieferschwellen. Ein Betrag, welchen man nicht überschreiten sollte.
Ansonsten wird man nämlich ab diesem Zeitpunkt und im vollen Folgejahr dort meldepflichtig. Und damit man nicht weniger durchblickt, gilt dies nur für Umsätze an Endkunden – also B2C – und dazu auch noch nur der Nettoumsatz. Aber mit Versandkosten.

Wir haben vor einigen Monaten einen Brief vom französischem Finanzamt erhalten.
“Direction Generale des Finances Publiques – brigade controle externe noisy-le-grand, 10 rue du centre in 93465 NOISY-LE-GRAND CEDEX”
Bei einer Querprüfung einer kleinen Verkaufsplattform ist aufgefallen, dass wir knapp über dieser Schwelle liegen würden. Man will unsere Umsätze der nach Frankreich verbrachten Waren erfahren.

Nach langem hin und her und einer wilden Schätzung des französischen Finanzamtes und Andorhung einer Strafe wegen Mehrwertsteuerhinterziehung konnten wir uns auf eine faire Lösung einigen und die Sache noch regeln.
Wir hatten zum Glück brav unsere 19% Umsatzsteuer an den dt. Fiskus abgeführt und hatten viele B2B Kunden sowie relativ geringe Umsätze – weshalb wir die Schwelle nur knapp überschritten hatten.
Wir sind quasi mit einem blauen Auge davon gekommen.

Wenn ihr also im Ausland verkaufen wollt oder schon verkauft und mit dem französischen Finanzamt Ärger bekommt…postet hier doch Eure Erfahrungen.
Ich kann jedem nur empfehlen sich direkt in 93465 Noisy-Le-Grand Cedex Ceres zu registireren. Es gibt sogar ein Formular auf Deutsch. Dann kann Euch rechtlich nichts passieren.

Posts created 1034

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.

Related Posts

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Back To Top