wenn eine Abmahnung richtig teuer wird…

Markenrecht ist teuer und das musste nun auch Humax feststellen.

Nach dieser Abmahnung, der Anberufung des Landgerichts Frankfurt und der Niederlage möchte ich kurz alles zusammenfassen:

  • Humax hat alle Instanzen verloren
  • Humax konnte nicht durchsetzen, dass unser Vorlieferant seine Quelle preisgeben musste
  • Humax muss alle Kosten tragen
  • das Landgericht folgte nicht der Auffassung, dass Humax eine kleine Marke ist und hat den Streitwert auf 250.000€ festgelegt

Zu den Kosten:
I. Instanz auf € 2.443,90 – II. Instanz auf 15.554.-€.
Dazu Kosten der Nebenintervenientin = 15.554.-€
Dazu natürlich noch unsere Kosten.

ca. 40.000.-€ inkl. Gerichtsgebühren für ein Urteil verbrannt, das Humax nichts bringt und uns auch nur Zeit gekostet hat.

Das hätte man auch günstiger haben können….aber mich hat nie jemand angerufen.

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5 thoughts on “wenn eine Abmahnung richtig teuer wird…

  1. Komplett gewonnen? Glückwunsch, liebe Kollegen!

    Ich kann mir vorstellen, wie erleichtert Ihr jetzt sein müsst. Auch wenn Ihr jetzt eine GmbH seid, schläft man sicherlich ein klein wenig schlechter, solange man solch ein Verfahren am Hals hat.

    Dann kann man jetzt ja Frohe Weihnachten wünschen :thumb:

  2. Danke 🙂

    Aber Risiko hatten wir keines. Der Lieferant hätte in dem Fall als “in Verkehr bringer” gehaftet.
    Allerdings ist es immer gut sowas vom Hals zu haben.

    Zeit ist kostbar 😀

  3. Hätte euer Lieferant das freiwillig getan?

    Denn wir hatten neulich eine Abmahnung von Firma Cairon. Die behaupteten, die bei uns testgekauften Micro-SIM-Adapter (von wentronic bezogen) verletzten ihr eingetragenes Geschmacksmuster.

    Wentronic meinte: Tun sie nicht, es gibt da wesentliche technische Unterschiede.

    Und ich hatte einen Patentanwalt gefragt, ob Cairon überhaupt einen Anspruch an uns hat, weil wir die Dinger ja nicht selbst importiert hatten. Da meinte der Anwalt: Ja, denn der Geschmacksmusterinhaber kann sich an jedes Glied der Vertriebskette wenden. Tja, uns so standen wir quasi allein auf weiter Flur.

    Vielleicht gibt es da ja Unterschiede zwischen Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Marke, Patent, etc. pp., keine Ahnung.

  4. Das ist schon korrekt. Du bist derjenige, den der Kläger angreift.
    Aber Du kannst einen Rückgriff auf Deinen Lieferanten tätigen 🙂

    Kopf musst Du hinhalten, zahlen die anderen :mrgreen:
    Deshalb kaufen wir nur in der EU ein. Ein chinesischer Prozent dürfte schwer greifbar sein 😉

  5. Es ist schon bemerkenswert, dass die Rechtsbranche durch Abmahnungen echt gut verdient. Sowohl Kläger als auch Angeklagte verlieren neben Geld auch Zeit und Nerven. Vieles würde wesentlich schneller gehen, wenn sich beide Seiten vorab vernünftig unterhalten würden. Dann müssten auch nur die wirklich wichtigen Prozesse geführt werden.

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