Abmahnung: RA Estel & Feise – Medien Hai GmbH

Der Monat fängt ja schon gut an. Diesmal mahnt uns ein Mitbewerber auf Amazon ab.
Nach der Servicenummernabmahnung wo der Gegenseite langsam die Argumente ausgehen bzw. unsere Gegenabmahnung einige Punkte an Wettbewerbsverstößen ans Tageslicht gebracht hat, gibt es einen neuen “Gegner”.

Die Firma Medien Hai GmbH (gibt keinen kostenlosen Backlink) verkauft ihn Ihrem Onlineshop LCD Fernseher und Plasmafernseher und ist mit unserem Werbeauftritt bei Amazon nicht zufrieden.
Wir schreiben dort, dass Kunden bei uns “volle Garantie” erhalten, da es sich um Neuware handelt und eben nicht um Servicerückläufer etc.

Laut Rechtsanwalt Thomas Estel ist dies nach §477 Abs 1 BGB abmahnbar, da der Hinweis auf die volle Garantie nicht “einfach und verständlich abgefasst ist.”

Wieso wir uns hier einen Vorteil zum Mitbewerber verschaffen, müssen wohl die Gerichte klären…

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12 thoughts on “Abmahnung: RA Estel & Feise – Medien Hai GmbH

  1. Hallo Heiko,

    ich hoffe Du verzeihst mit die direkte Ansprache per Du. Ich gehöre zu den von “M. H. GmbH” (heute) abgemahnten und strebe nach Verbrüderung. Ich würde mich gerne mal mit Dir etwas zu Deinen direkten Erfahrungen mit denen austauschen. Was mich vor Allem interessiert ist die Möglichkeit zur Gegenabmahnung. Ich bin noch relativ frisch in diesem Gewerbe und es scheint mir ein regelrechter Sport zu sein. Würde mich freuen von Dir zu hören. Vielleicht kann
    man ja gemeinsam/konzentriert vorgehen …

  2. Hallo Diego und Heiko,

    auch ich gehöre nun zu den abgemahnten und habe nun vor diesen zurück abzumahnen… nach meinen recherchen im Internet scheinen wir nicht die einzigen zu sein. Würde mich freuen, wenn wir uns irgendwie kurzschliessen könnten…

  3. Unsere Abmahnungen laufen bereits. Inzwischen sind wir bei 8 (!) laufenden Vorgängen und haben ca. 30.000€ zu erhalten, da MedienHau gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen hat und uns irrtümlich mit einer einstweilligen Verfügung versehen hat.

    Einfach seine Angebote prüfen. CE-Zeichen haben wir aber bereits abgemahnt 8)

  4. Hallo zusammen,

    jetzt hat er bei sein Shop Medienhai die Angebote alle rausgenommen und ist bei eBay unter Medienolymp zurück mit neuer Firmierung. Der Geschäftsführer hat sich geändert aber scheint wieder unter der gleiche Familie geblieben zu sein, was aus dem Nachnamen rückzuschliessen ist:

    W&R Express Media Trade GmbH
    Drossener Str. 25-27
    13053 Berlin
    Deutschland

    ebay-Nick: www-medienolymp-de

    Tolle Masche…

  5. Keine Angst…wir sind da noch dran. Inzwischen belaufen sich die Gerichts- und Anwaltskosten auf 8.000€ plus Unterlassungserklärungsverstöße in Höhe von 30.000€, welche Medienhai zumindest anteilig zahlen darf, wenn nicht etwas sehr merkwürdiges passiert. Klage in Berlin läuft noch und ich warte schon auf die entgültige Entscheidung.

    Und die neue GbmH bringt auch nichts:
    OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2009, Az. 4 U 1/09
    §§ 1 UWG, 339 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Person, die eine Unterlassungsverpflichtung eingeht, auch als Geschäftsführer einer später gegründeten GmbH bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung auf die Vertragsstrafe in Anspruch genommen werden kann. Der Beklagte war zunächst als Einzelhandelskaufmann als Firma “J.” tätig gewesen und hatte gegenüber dem Kläger 1997 und 1998 jeweils eine Unterlassungserklärung wegen wettbewerbswidriger Werbung abgegeben. Im Jahre 2007 verwendete die nunmehr gegründete “J-GmbH”, deren Geschäftsführer der Beklagte war, eine ganz ähnliche Werbung wie die in der Unterlassungserklärung zitierte. Das Gericht war der Auffassung, dass zum einen die Werbung gegen die Unterlassungserklärung verstieße, da sie inhaltlich kerngleich gewesen sei, und dass zum anderen der Beklagte auch als Geschäftsführer der neuen GmbH immer noch verantwortlich sei, da er durch die Unterlassungserklärung eine persönliche Verpflichtung eingegangen sei.

    ===>>> GmbH Hopping schützt zumindest vor Vertragsstrafe nicht 😉

  6. Scheinbar ist der Hai weg vom Fenster.

    Unser Gerichtsvollzieher hat uns mitgeteilt, dass es mehrere erfolglose Vollstreckungsversuche bei der Anschrift gab und die Firma unbekannt verzogen bzw. an der Anschrift nicht zu ermitteln ist.

    Wir prüfen nun, ob wir die Priavtpersonen wegen Insolvenzverschleppung und den Anwalt drankriegen können.

    10.000€ plus einiges an Zeit ist bei uns an Kosten bisher aufgelaufen. Dafür laufe ich H. Lichtenberg und H. Estel bis ans Ende Ihrer Tage hinterher.

  7. Hallo Heiko, danke für den Zwischenstand bei Dir. Inzwischen hatten wir unseren Gerichsttermin betreffend der Rechtsanwaltskosten des werten Herrn Estel, welche wir nur anteilig gezahlt hatten. Wir hatten den Gegenstandswert der Abmahnung (wegen fehlenden Impressums auf Amazon.de) von 10.000 € auf 4.000 € reduziert und die Rechtsanwaltsgebühren entsprechend gekürzt. Auf die resultierenden Differenzsumme hatte Eistel uns dann verklagt. Da wir uns nicht gewehrt haben erging nun ein Versäumnisurteil. Nun mal eine Frage: hast du irgendwelche Urteile aus denen hervorgeht wie hoch der Gegenstandswert für eine Abmahnung bei fehlen des Impressums liegen kann?

    Wir würden den Fall gerne wieder aufnehmen wollen da im Falle einer Insolvenz der Medienhai GmbH die Karten neu gemischt würden. Deshalb wäre es toll wenn du hierzu was hättest.

    Viele Grüße Diego

  8. Keine Ahnung – aber ich würde bei Insolvenz nichts mehr machen.
    Wie es scheint laufen da mehrere Sachen gegen MedienHai – die er nicht bezahlt kann / will.

  9. Hallo,ich finde diese Abmahnertypen speziell wenn es Anwälte sind,zum K..
    Für Nichtstun will man Geld kassieren.Wenn jemand etwas falsches im portal schreibt,gibt es entsprechende Stellen,die man informieren kann.Ich habe schon bei Medienhai gekauft und war mehr als zufrieden.Auch der telefonische Kontakt funktionierte einwandfrei mit guter Beratung.
    Amerika läßt grüßen.Hier geht jeder für pipifax zum Anwalt um irgendwo kohle abzuzocken.Unsere Regierung sollte gesetze machen,die das nicht mehr zulassen.
    Viele grüße
    kroehrer

  10. Die Firma Medienhai gibt es inzwischen nicht mehr…das haben Sie jetzt vom Abmahnen :pfeif:

    Machen aber als Medienolymp wohl fröhlich weiter!?

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