Abmahnung vom Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs

Der Sommer hat es in sich. Nicht wegen dem Wetter, sondern wegen den Abmahnungen.
Er die Gmail Sache von gestern, wo unser Großhändler wohl zahlen muss und nun eine Abmahnungen wegen (angeblich) fehlendem Hinweis in Preissuchmaschinen (z.B. froogle), dass noch Versandkosten anfallen.

Durch die nackte Darstellung des Artikelpreises gaukelt man dem Kunden vor, dass keine weiteren Kosten anfallen, was natürlich nicht der Wahrheit entspricht, wenn man noch Versandkosten verlangt. (auch wenn dies auf der nächsten Seite ersichtlich wird)

Der Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs hängt sich damit an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.07.2009 I ZR 140/07 mit an und will wohl schnelle Kasse machen.

Komischerweise hängt kein Screenshot oder Nachweis anbei, wann wir dagegen verstoßen haben sollen.
Da ich unseren Auftritt bei froogle bereits vor über 2 Wochen entsprechend verändert habe, frage ich mich, wie wir hier noch abmahnbar sein sollen? Überall steht eindeutig “zzgl. Versand”.

Wir werden wohl eine neg. Feststellungsklage machen müssen…man hat bei dem schönen Wetter ja sonst nichts zu tun!

An alle anderen Händler:
Ändert bei froogle Euren Anbieternamen und achtet bei allen anderen Preisvergleichen, dass dort zzgl. xx.xx Versand inkl. Mwst steht !!!!

Die Abmahnwelle rollt bereits….

Hier unsere Antwort an Weber & Sauberschwarz:

wir freuen uns über die von Ihnen an den Tag gelegte Geschäftstüchtigkeit, die zitierte BGH-Entscheidung unverzüglich in Abmahnungen umzusetzen.

In der Sache erklären wir gegenüber dem Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs e.V., Königsallee 1 in 40212 Düsseldorf, rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Elektronikprodukte auf Preisvergleichsseiten aktiv unter Angabe von Preisen zu bewerben, ohne jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.

Für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung versprechen wir die Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe die Unterlassungsgläubigerin festsetzt und deren Höhe ggf. vom zuständigen Gericht auf deren Angemessenheit zu überprüfen ist.

Die vorstehende Unterlassungserklärung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine auf Sie ausgestellte Vollmacht des Vereins zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs e.V. im Original vorgelegt wird. Eine solche war dem Abmahnschreiben nicht beigefügt.

Posts created 1034

17 thoughts on “Abmahnung vom Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs

  1. Hallo Heiko,

    dies trifft mich momentan auch sehr. Ist schon die 2. Abmahnung deswegen. Die erste wurde nicht weiterverfolgt. Mit der 2. welchem ich eben von diesem Verein bekam, gehe ich am morgigen Tage zum Anwalt.

    Mal sehen was der mir wieder zu berichten hat.

    Aktuell gibt es ja kein eindeutiges Urteil zu diesem Thema, wie eine Darstellung zu lauten hat. Aktuell spricht man ja nur das im Zusammenhang mit dem Angebot ein Hinweis auf die Versandkosten erfolgen muss. Wo genau der zustehen hat müssen noch die Gerichte klären.

    Teile gerne meine Erfahrung ^^. Schreibt mir ^^
    benjamin_harbs@pcharbs.org

  2. Hi!

    Hatte der Verein bei Dir einen Nachweis / Screenshot beigelegt oder nicht?
    Bisher haben Anwälte IMMER Beweise beigefügt.

    In diesem Fall sieht es mehr nach einer Massenabmahnung aus – ohne Beweissicherung.

    Gruß
    Heiko

  3. Nein nur einen Textauszug aus dem Titel des Listings bei Froogle.

    Wir werden ebenfalls erstmal schauen. Wenn das Thema durch ist, werde ich mich nochmal äußern.

  4. :evil:Hallo!

    Mich hat es auch erwischt – gleicher Verein, gleicher Anwalt.

    Muss zugeben, ich hatte den Zusatz mit den Versandkosten bei froogle noch nicht ergänzt, jedoch unterschreibe ich die Unterlassungserklären vorerst noch nicht, da die Sache tatsächlich nach einer Massenabmahnung ohne Beweissicherung aussieht. Werde einen ähnlichen Brief wie oben aufsetzen und die fehlenden Unterlagen im Original nachfordern.

    Ich hoffe, der Blog wird weiter kommentiert, damit jeder was von diesem unsinnigen Bürokratiekram hat.

    Schonmal Danke an Euch alle!

  5. Die mitgesendete UE nicht unterschreiben, sondern die oben genannten hinsenden.

    Ansonsten können die eine einstweilige Verfügung veranlassen. Da wird es richtig teuer, wenn man verliert.

    So geht es “nur” um 150.-€…welche der Verein an EUREM Amtsgericht eintreiben muss. Für 150.-€ fahren die aber nicht gerne einige hundert Kilometer 😉

  6. Wir haben auch die identische Abmahnung erhalten.

    Seltsam ist:
    – Verein hat keine Telefonnummer und keine Internetpräsenz
    – Die Adressen des Vereins und der Anwälte sind identisch
    – Antwort auf die Nachfrage: Die Geschäfte des Vereins werden von Weber & Sauberschwarz, also von den Anwälten, geführt.

    Da beschaffen sich die Anwälte im Deckmantel eines Vereins selbst Arbeit?

  7. Naja. Der Verein hat eine Abmahnberechtigung und die Anwälte sind wohl Angestellte des Vereins.

    Eine Unterlassungserklärung sollte man also abgeben – aber ohne die Kostennote zu akzeptieren. (siehe unser Schreiben oben)

    Inzwischen liegen uns schon etliche Abmahnungen vor. Ist wohl wirklich eine Massenabmahnung, womit man schnell Kasse machen möchte…

  8. Hallo,
    habe soeben auch eine Abmahnung erhalten,
    weiss jemand schon etwas neues?

  9. Hallo Heiko,

    wo gibt es die besagte UE zum runterladen?

    Die mitgesendete UE nicht unterschreiben, sondern die oben genannten hinsenden.

    Sind selbst davon betroffen und würden denen diese vielleicht zusenden.

  10. Runterladen geht leider nicht – aber rauskopieren und auf eigenen Briefbogen einfügen geht 😉

    wir freuen uns über die von Ihnen an den Tag gelegte Geschäftstüchtigkeit, die zitierte BGH-Entscheidung unverzüglich in Abmahnungen umzusetzen.

    In der Sache erklären wir gegenüber dem Verein zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs e.V., Königsallee 1 in 40212 Düsseldorf, rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Elektronikprodukte auf Preisvergleichsseiten aktiv unter Angabe von Preisen zu bewerben, ohne jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen.

    Für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Verpflichtung versprechen wir die Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe die Unterlassungsgläubigerin festsetzt und deren Höhe ggf. vom zuständigen Gericht auf deren Angemessenheit zu überprüfen ist.

    Die vorstehende Unterlassungserklärung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine auf Sie ausgestellte Vollmacht des Vereins zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs e.V. im Original vorgelegt wird. Eine solche war dem Abmahnschreiben nicht beigefügt.

  11. hallo an alle,
    haben ebenfalls von diesem anwalt eine abmahnung bekommen. einmal per normalen brief, danach dann noch einmal per einschreiben mit rückschein. ebenfalls kein beweis (screanshot) und auch keine vollmacht dabei.
    hat schon jemand eine klage erhalten?
    anwalt meint man sollte evtl. bis zur klage abwarten und nicht reagieren in diesem fall.
    was ist nun richtig???

    viele grüße
    th.h.

  12. Hallo,

    also ich habe denen eine Antwort per Mail geschrieben mit einer eigenen Unterlassungserklärung, wie die von Heiko.

    Habe diese jedoch 2 Tage zu spät losgeschickt und hatte dann aber auch noch einen Verweis im Briefkasten das ich ein Einschreiben erhalten hätte und ich dies bei der Post abholen soll.

    Die Frage ist, muss ich dies Annehmen? Ich schau mir vielleicht an von wem es ist und wenn es wieder von denen ist, muss ich es eigentlich nicht annehmen, oder wie ist es hier rechtlich?

    Gruß
    Thomas

  13. Hallo,
    das ist ja schon lange her, vor kurzem auch eine Abmahnung von denen bekommen,allerdings wegen dem Stichwort “FCKW”.

    Da ich aus Düsseldorf komme, fahre ich mal an der KÖ vorbei… 😆

    Was ist bei euch daraus geworden?

  14. Gute Frage.

    Glaube wir mussten was zahlen. Da wir aber im Jahr 5-6 Abmahnungen erhalten bzw. auch selbst gegen-Abmahnen blickt man da nicht mehr durch 😉

    Aber die großen Abmahnungfälle haben wir alle gewonnen. Von daher kann ich (noch) ruhig schlafen…

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.

Related Posts

Begin typing your search term above and press enter to search. Press ESC to cancel.

Back To Top