axanta AG – Gegendarstellung
Nachdem es in diesem Beitrag um die Axanta AG relativ heiß herging wurde ich nun von der Medienanwältin Maie Bartlmae darauf hingewiesen dass zumindest ein Posting von “Akki P” unwahr ist und ich dieses doch bitte löschen soll.
Hier die Anmerkungen seitens Axanta zu den Vorwürfen – den Kommentar selbst musste ich nach §10 Nr. 2 TMG löschen, da ansonsten wir dafür verantwortlich gemacht werden können.
Hier die Gegendarstellung – ohne Prüfung der Inhalte:
1.
“Die Verträge der Axanta sind so gestaltet, dass sie Axanta zu keinerlei qualifizierten Vermittlungsleistungen verpflichten.”
Diese Behauptung ist unrichtig. Ausweislich der zwischen der Axanta AG und dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsverträge verpflichtet sich das Unternehmen zu umfangreichen Leistungen, unter anderem auch zu qualifizierten Vermittlungsleistungen.2.
“Gleichwohl zahlt der Kunde (Verkäufer) für angebliche administrative Tätigkeiten der Axanta erstmal so ca. 20.000 EUR.”
Diese Behauptung ist ebenfalls falsch. Die Vergütung für die Dienstleistungen der Axanta wird von vorneherein vertraglich festgelegt und bemisst sich nach konkret festgelegten Vergütungssätzen der Axanta AG bezogen auf die Größe und den Wert des zu vermittelnden Unternehmens. Diese sind dem Unternehmensverkäufer auch von Anfang an bekannt. Es ist falsch, dass der Kunde zu Beginn der Tätigkeiten erst einmal einen Betrag in der Größenordnung von 20.000 EUR zu zahlen hat, wie es in dem Beitrag dargestellt wird.3.
“Die gleichen Berater boten mir unmittelbar nach dem erfolglosen (das beste Kaufangebot lag bei ca. 25 % der von der Axanta beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft errechneten Kaufsumme!!!!) Ablauf des Axanta-Vertrages einen weiteren Vertrag ihrer eigenen Vermittlungsfirma an.”Auch diese Äußerung ist unrichtig und stellt die Tatsachen falsch dar, nämlich dass die für die Axanta AG tätigen Vermittler gleichzeitig ein eigenes Vermittlungsunternehmen führen und in Wirklichkeit mit der Axanta AG in Wettbewerb stehen. Das ist falsch.
4.
Die sich anschließende Aussage:
“Deren Motivation in der ersten Phase qualifizierte Käufer zu finden kann man sich ja leicht vorstellen. Natürlich fühle ich mich voll über den Tisch gezogen und betrogen.” enthält ebenfalls inzident eine falsche Tatsachenbehauptung, nämlich dass von Seiten der Vermittler Axanta AG ein erfolgreicher Unternehmensverkauf während der Laufzeit des
Dienstleistungsvertrages mit der Axanta AG gar nicht gewollt sein könne, da die Vermittler den Abschluss eines sich anschließenden Vermittlungsvertrages über ihre eigene Firma planen.5.
Der letzte Satz: “Ama dedi, die Verträge verpflichten Axanta zu keinen konkreten Vermittlungsleistungen.” ist wie der erste Satz des Forumseintrages auch wieder falsch. Hierzu verweise ich auf meine obigen Erläuterungen.


[...] ich vor einigen Tagen diese Gegendarstellung posten musste hier nun einige Fakten es ehemaligen Axanta Kunden, welcher mir einige Verträge, [...]
Die Gegendarstellung kann man so nicht stehenlassen.
Zu 1:
Nach Aussage der RA verplichtet sich Axanta zu “umfangreichen Leistungen, u.a. auch zu qualifizierten Vermittlungsleistungen”. Das sagt doch wohl alles. Ja welche denn?
Zu 2:
Ich habe gezahlt EURO 3.200,- + Mwst. 6 Monate lang. Also exakt EURO 22.848,-.
Zu 3:
Den Vermittlungsvertrag hat für die Axanta ein Herr S. M. at 11.08.2010 unterschrieben. Der gleiche S. M. hat nach Ablauf des Axanta-Vertrags 6 Monate später am 14.02.2011 den Vermittlungsvertrag für die Firma N. (dort ist M. Gesellschafter) unterzeichnet.
Anmerkung ADMIN:
Leider mussten wir auf Grund eines Anwaltbriefes einen Teil dieses Beitrages entfernen.
H. M. war früher bei der Axanta AG tätigt und ist seit 2011 mit der n. GmbH selbständig. Da hier ein ehemaliger Axanta Mandant angegangen wurde, musste es zu Verwirrungen kommen.
Zu 4:
Siehe meinen Kommentar zu 3.
Anmerkung ADMIN:
Leider mussten wir auf Grund eines Anwaltbriefes einen Teil dieses Beitrages entfernen.
Zu 5:
Siehe meinen Kommentar zu 1.