Adviesprijs van waarschuwing voor media-workshop Remscheid GbR / ARGOS Anwälte
Nauwelijks is het vakantie-seizoen voorbij en het weer wordt slechter de Abmahnanwälte komen kruipen uit hun holen.
Over de vraag of een aanbod, omdat we. een Samsung CLP-320 schepen van de ARGOS advocaten waarschuwde namens de media workshop Remscheid GbR. De EIA bedraagt 219 volgens Amazon - € – is volgens Samsung, maar waarschijnlijk alleen op 159e - €.
De heer Jan Ritzmann en Marc Teubner, Eigenaar van de media GbR mijn atelier nu Remscheid, die wij uitvoeren voor klanten om hen te herinneren dwalen en met de hulp van H. LLM van Thomas zelf.
Claims:
15.000€ – 925.-Kost €
We gaan uit van een niet-geautoriseerde massa waarschuwing, omdat we al aanwezig zijn andere waarschuwingen met dezelfde formulering.
Wie was ook berispt, hier in het kort Bedrijfsnaam en de datum van de waarschuwing mail, zodat wij kunnen bewijzen, waarschuwingen zijn uit dat veel parallelle.


…im letzten Beitrag sollte es statt @Andreas heißen:
@denjenigen, der die einstweilige Verfügung tatsächlich bekommen hat
Sollen wir nicht mit einem Anwalt, auf den wir uns verständigen , die Sache in die Hand nehmen ?? Am besten einer, der schon im Thema drin ist ? Ich würde mich gerne “dranhängen”, um dem mal Feuer unter dem Hintern zu machen.
@Dieter- kannst Du mir die Unterlagen zukommen lassen unter?:
andreas.broszio@mcapfel.de
…ich brauche denjenigen, gegen den die einstweilige Verfügung erlassen worden ist. Dann geht´s rund.
@Andreas
Also ich hab definitiv keine bekommen.Unser RA meinte aber zu uns eh wäre erledigt.
Aber bin klar neugierig was noch passiert. Meine reine Vermutung ist is ja nun für die Firma ne teure Geschichte irgendwo wieder Geld reinzuholen.
Groeten
Hallo,
habe dieses Schreiben von Argos auch nochmals erhalten, die einstweilige Verfügung war jedoch auch nicht an mich gerichtet. Was würdet ihr vorschlagen, soll ich nun doch einem Anwalt die Sache übergeben? Würde mich auch gerne bei jemanden anhängen wenn nötig/möglich (natürlich mit Kostenbeteiligung) oder gar nichts machen, da Michael meinte sei eh schon erledigt ?
…wie eingangs schon gesagt, würde ich keinesfalls eine Unterlassungserklärung abgeben. Gerade bei Amazon ist das Risiko zu groß.
Bezahlen würde ich auch nichts. Ggf. an den Admin wenden, der kann dann Daten zur Kontaktaufnahme vermitteln.
…das Unternehmen, gegen das die einstweilige Verfügung erlassen wurde, ist dank eines aufmerksamen Abgemahnten identifiziert. Ich habe beim Geschäftsführer um Rückruf gebeten.
RA Eigen hat die Verfügung definitiv unter unzutreffender Darstellung des Sachverhalts erwirkt.
…mir liegt mittlerweile die am 17. Oktober 2011 zugestellte einstweilige Verfügung vollständig und ohne Unkenntlichmachungen vor.
Es bestätigt sich, daß RA Eigen ganz offenbar bewußt wahrheitswidrig vorträgt.
Ich bin Laie.Ist damit ein Verstoss gegen BRAO §43a gemeint ?
Groeten
…geen, § 138 Abs. 1 ZPO
“Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.”
Er verletzt aber auch andere gesetzliche Regeln. Auf deutsch: RA. Eigen lügt, und das tut er offensichtlich vorsätzlich. Das ergibt sich schlicht aus den eigenen Unterlagen, die er dem Gericht vorlegt. Sollte er hier mitlesen: Ich weiß ganz genau, was ich schreibe und werde das im Zweifel auch belegen können
Ich bin mir im übrigen sehr sicher, daß der Verfügungsantrag auch strafrechtlich zu beurteilen sein wird.
Ich lerne langsam.Ich hätte da noch eine Frage. Würde doch auch BRAO §113 betreffen. Wenn dem so ist hat dieser RA sehr schlechte Karten.
Und ich hoffe als alter Mann es kommt mal ne Partei wo man den ganzen zusammenhang mal zusammenfasst.Irgendwann wirds einem als Bürger ja schwindelig vom Gestzbücher lesen
Groeten
…Ik heb nog steeds zeggen, daß nicht nur § 138 ZPO greift; bei der Vorgehensweise sind durchaus auch standesrechtliche Maßnahmen denkbar. Die Abmahnung an sich ist ein durchaus probates Mittel gegen echte Wettbewerbsverstöße. In Verruf gerät das Institut der Abmahnung nur durch das Agieren von Rechtsanwälten wie Thomas Eigen, Bert Enzmann oder Gereon Sandhage.
Leider hat sich noch niemand gemeldet gegen den die EV beantragt wurde.
@ Heiko
…maar, deshalb habe ich ja die Verfügung ohne Unkenntlichmachungen.
Ich stehe mit dem RA des Händlers, gegen die die einstweilige Verfügung erlassen worden ist im Kontakt.
Laut LG Bochum liegt Rechtsmissbrauch vor
Urteil des LG Bochum
Wer von euch hat heute noch Post vom Landgericht Köln bekommen. Ich werde leider nicht ganz schlau aus dem Schreiben
Dito. Hab ich auch eben erhalten!?
Ich schätze die Gegenseite wollte gegen alle hier eine EV veranlassen und das Landgericht hat diese wegen zu hohem Streitwert abgelehnt.
Jetzt geht es vor das OLG – ob diese den hohen Streitwert zulassen. Wenn ja gibt es EVs für alle von uns!?
Thomas Eigen hat im September diverse einstweilige Verfügungen im Namen der Medienwerkstatt Remscheid beantragt. Diese sind nicht erlassen worden (nicht wegen eines zu hoch angesetzten Streitwerts, sondern aus anderen Gründen).
Jetzt, nachdem das Gesopann Eigen/Medienwerkstatt vom LG Köln eine auf´s Maul bekommen hat, hat er beantragt, den Streitwert herabzusetzen. Aus den von der 31. Kammer zutreffend genannten Gründen hat das LG Köln das zurückgewiesen.
Auch mit seinen Abmahnungen im Namen von Dirk Zimmermann hat Rechtsanwalt Thomas Eifgen offenbar keine glückliche Hand. Mir sind zahlreiche Verfahren bekannt, die er verloren hat. Alle Verfahren gegen Zimmermann hat er verloren; alle Verfahren, in denen zIMMERMANN aktiv angegriffen hat, hat er auch verloren. Dabei gibt es ziemlich alberne Episoden von RA Eigen. Er beantragt sogar die Festsetzung der Kosten in Verfahren, die er verloren hat. Zeugen fordert er auf, ihre Aussagen vor Gericht zu beweisen (hihihi). Alles sehr “Eigen-artig”.
Man könnte schon jetzt ein Buch über die Eigen-heiten des RA Eigen schreiben.
Momentan versendet RA Eigen im Auftrag eines Hr. Lehmann Unterlassungserklärungen bezüglich Wiederrufsrecht.
Claims:
15.000€ – 925.-€ Kostenrechnung
Auch das sieht nach Serienbrief aus !
Wer hat ähnliche Post erhalten ?
Ich habe heute ein paar Kilo Papier in Sachen Medienwerkstatt Remscheid / RA Thomas Eigen bekommen
Der Kasper hat tatsächlich am 29. September 2011 gleichzeitig 19 einstweilige Verfügungen beim LG Köln beantragt. Die sind alle (onder meer) wegen rechtsmißbräuchlichen Vorgehens nicht erlassen worden. Die Anträge wurden am 20. Oktober 2011 zurückgewiesen. Das Landgericht Köln faltet die das Laienspieltheater kräftig zusammen.
RA. Thomas Eigen hat gegen alle Zurückweisungen Beschwerde eingelegt.
Das Landgericht hat alle Beschwerden zurückgewiesen und die Vorgänge dem OLG Köln zur Entscheidung vorgelegt.
Das befragte OLG Köln hat das Trio Marc Teubner, Jan Ritzmann und Thomas Eigen jedoch verdursten lassen und der Beschwerde nicht abgeholfen. Alle Verfahren – Claims 15.000,00 Euro.
Daraufhin hat Thomas Eigen Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts eingelegt. Diesen hatte er selbst in den Verfügungsanträgen mit 15.000,00 Euro angegeben.
Auch da hat RA. Eigen aber ins Klo gegriffen, denn das LG Köln entscheidet (völlig richtig), daß das vom Antragsteller (Medienwerkstatt Remscheid) im Antrag behauptete Interesse Maßstab für die Streitwertfestsetzung sei. Für eine Herabsetzung des Streitwerts auf die von Eigen angeregten 5.000,00 Euro sah das LG keinen Raum und hat auch diese Angelegenheiten allesamt dem OLG Köln vorgelegt.
Op 5. Maart 2012 hat das OLG Köln auch diese Beschwerden zurückgewiesen.
Pro Verfahren bertragen allein die von Medienwerkstatt Remscheid zu tragenden Gerichtskosten 726,00 Euro = 13.794,00 Euro
Hallo Dieter,
. Ich habe jedoch ein Schreiben am 12.03.12 vom LG Köln bekommen, wie Jochen und Heiko, dass diese Sache dem OLG Köln vorgelegt werde, Du schreibt nun aber, dass bereits am 05.03. diese Klagen zurückgewiesen wurden? Ist die Sache denn immernoch offen oder schon alles erledigt?
vielen Dank für die ausführlichen Infos – das ist eine echt starke Unterstützung
Frohe Feiertage allen!
…das OLG Köln hat in einer Sammelentscheidung am 5. März die “als Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung des Senats aufzufassende Streitwertbeschwerde” beslist.
Der Beschluß trägt 18 Aktenzeichen.
Mit Beschlüssen des OLG Köln vom 20. Maart 2012 wurden die Beschwerden der Antragstellerin (Medienwerkstatt Remscheid) zurückgewiesen. Die Angelegenheiten sind damit zuende.
Theoretisch könnte Eigen noch über eine Hauptsacheklage nachdenken. Fertig bringt der sowas. Von Erfolg gekrönt wäre das aber ganz sicher nicht – waarom, das behalte ich erstmal für mich